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Politik und Gesellschaft | 2011-09-28 12:06:21

Illegale Beschäftigung an niedersächsischen Schulen: Kultusministerium bereits 2007 auf Rechtswidrigkeit hingewiesen

Hamburg (ots) - In der Auseinandersetzung um die Verantwortung für
möglicherweise mehr als 10.000 an niedersächsischen Schulen illegal
Beschäftigte widerspricht die Deutsche Rentenversicherung dem
niedersächsischen Kultusministerium. Danach wusste das
Kultusministerium offenbar bereits 2007, dass pädagogische
Mitarbeiter an niedersächsischen Schulen illegal als freie
Mitarbeiter beschäftigt wurden. Solche Mitarbeiter übernehmen etwa
die Kinderbetreuung in Ganztagsschulen am Nachmittag, manchmal
unterrichten sie auch - für Stundenlöhne ab 7,50 Euro. Gegenüber dem
ARD-Politikmagazin "Panorama" betont Wolf-Dieter Burde von der
Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, man habe das
Ministerium Anfang 2007 "intensiv darüber aufgeklärt", unter welchen
Umständen derartige Verträge vergeben werden dürften. "Das
Ministerium hat uns daraufhin Anfang 2008 schriftlich gemeldet, dass
man alles verstanden habe und die Regeln in Zukunft auch anwenden
kann", so Burde weiter. Der Kultusminister von Niedersachen, Bernd
Althusmann, CDU, bewertet das anders und spricht in "Panorama" von
"Kommunikationsproblemen zwischen Ministerium und der
Rentenversicherung".

Die Frage der Verantwortung ist auch strafrechtlich relevant. Bei
der Beschäftigung von Vertretungslehrern als "Selbständige" könnten
Sozialversicherungsbeiträge rechtswidrig vorenthalten worden sein -
eine Straftat, wegen der seit Januar 2011 die Staatsanwaltschaft
Hannover in mindestens 10.000 Fällen ermittelt. Bisher gibt es keine
konkret Beschuldigten. Die Rechtswidrigkeit solcher Beschäftigung von
Vertretungslehrern als "Selbständige" ist bereits durch mehrere
rechtskräftige Urteile des Arbeitsgerichtes Hannover bestätigt
worden. Dazu Richter Kilian Wucherpfennig vom Arbeitsgericht Hannover
in "Panorama": Die Feststellung, dass es sich hier um
Angestelltenverhältnisse gehandelt habe, sei "einfach gewesen, weil
die klassischen Kriterien für eine Weisungsabhängigkeit erfüllt
waren".

Das Kultusministerium soll bis mindestens 2010 nichts an den
unzulänglichen Regelungen geändert haben. Diesen Verdacht legt ein
Brief eines Schuldezernenten an das Kultusministerium nahe, der
"Panorama" vorliegt. Darin fordert der Schuldezernent den
Kultusminister im August 2010 auf, "klare, für die Schulleitungen
verständliche Regelungen zu treffen, die eine hinreichend
rechtssichere Anwendung ermöglichen". Dem widerspricht Kultusminister
Althusmann: Er habe das Problem bereits "im Jahre 2009 abstellen
lassen".

Niedersächsische Schulen bekommen seit 2004 ein eigenes Budget,
über das sie Mitarbeiter für den Ganztagsunterricht beschäftigen
können. Dieses sei, so bestätigen mehrere Schulleiter gegenüber
"Panorama", für reguläre Anstellungsverhältnisse nicht ausreichend.
Man habe sich aber immer an die schriftlich festgelegten Regelungen
des Kultusministeriums gehalten.

Auch in anderen Bundesländern, etwa Hamburg und
Nordrhein-Westfalen, gibt es im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Ganztagsschulen derartige Verträge, allerdings bisher keine Verfahren
an Arbeitsgerichten oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

"Panorama": Donnerstag, 29. September, 21.55 Uhr, Das Erste
Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter www.Panorama.de.
Fotos: www.ARD-Foto.de

27. September 2011 / IB  
 
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